Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dieterich GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit uns, der Firma Dieterich GmbH mit Sitz in Kreuzlingen, zu garantieren, bitten wir Sie, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis zu nehmen. Diese AGB gelten bei jeder Beauftragung bzw. Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder Bestellung von Waren.

1. Geltung der AGB

Die Lieferungen, Leistungen und Offerten der Dieterich GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Beauftragung der Leistung oder Bestellung der Ware gelten diese AGB als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Offerte, Vertragsschluss und Lieferung

Die Offerten der Dieterich GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Auftraggeber ist an seine Beauftragung gebunden. Absprachen und Veränderungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.

Die angegebenen Liefer- und Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse z.B. Verzögerung von Materiallieferungen oder höherer Gewalt. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt nicht, die Annahme zu verweigern. Teillieferungen sind zulässig.

Alle in der Auftragsbestätigung nicht enthaltenen Leistungen, die zu einer kompletten Anlage gehören, sind bauseits zu stellen.
Annullierungen fest erteilter Aufträge können nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Wird diese gegeben, so ist vom Käufer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Auftragssumme sofort zu entrichten.

Leichte Farbabweichungen der von uns gelieferten Folie gegenüber der bemusterten Folie sind generell möglich.

3. Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich für Endkunden, falls nicht anders aufgeführt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Gebühren und Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen am Ort der Montage zusammenhängen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Preise gelten ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Ware eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, welche die Herstellung und/oder Einkauf des entsprechenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuert.

4. Versand

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Transportmittels liegt in unserem Ermessen, wenn der Auftraggeber nicht besondere Anweisungen erteilt hat. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies trifft auch dann zu, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.

5. Allgemeine Montagebedingungen

Der Auftraggeber hat am Montageort rechtzeitig die Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, unsere Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen zu erbringen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die uns hierdurch entstandene Kosten zu vergüten. Bauseits bedingte Unterbrechungen, die eine erneute Anreise zur Folge haben, stellen wir mit einer Pauschale gemäss Offerte in der Rechnung. Weitere bauseitige Leistungen sind in der Offerte aufgeführt.

6. Spezielle Montagebedingungen zur Verlegung von Dichtungsbahnen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu folgenden Punkten:

  • Bereitstellung und Vorhaltung eines für die Verlegung von Dichtungsbahnen vorbereiteten Untergrundes (Erdplanum: verdichteten, trockenen, steinfreien bzw. Betonuntergrund: eben, glatt und lunkerfrei).
  • Gestellung einer Stromquelle mit 380 sowie 220 V und mindestens 15 KVA am Einbauort
  • Entsprechende Windsogsicherung nach Beendigung unserer Arbeiten (Abnahme).
  • Abnahme:
    • Erfolgt sofort nach Fertigstellung der Installations- und Verlegearbeiten. Der Auftraggeber hat das Bauwerk mit Wasser zu befüllen, (Markieren des Wasserstandes an mindestens 3 Stellen), den Wasserstand nach 2 Tagen zu kontrollieren und die Ergebnisse zu protokollieren; der Niederschlag ist während der Dichtheitsprüfung mit einem Regenmesser ebenfalls zu dokumentieren. Sollte aufgrund von fehlerhaftem Verarbeiten oder Beschädigung der Kundenbaustelle durch uns eine Wasserabsenkung erfolgen, so hat die Dieterich GmbH die Behebung der Schäden oder Mängel auf sich zu nehmen. Eine erneute Wasserfüllung wird danach vom Auftraggeber vorgenommen, wobei die Wasserkosten dieser zweiten Füllung von der Dieterich GmbH übernommen wird (gegen Vorlage der Wasserrechnung). Sollten sich spätere Wasserabsenkungen z.B. nach erfolgten Überbauungen der Kundenbaustelle, vorgenommen durch den Auftraggeber, zeigen, so übernimmt die Dieterich GmbH ausschliesslich die Kosten für die Reparatur/Beseitigung der nachweislich von ihm verursachten Mängel/Schäden an der Kundenbaustelle. Abbau und Wiederaufbau von Überbauungen werden ausnahmslos und in jedem Fall vom Auftraggeber übernommen. Schäden der Kundenbaustelle, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, werden nach Beauftragung kostenpflichtig von der Dieterich GmbH behoben.
  • Rechnungslegung/Aufmass:
    • Abschlagsrechnungen erfolgen nach Baufortschritt und Aufmass; Abrechnung nach Naturmass (z.B. bei Erdbecken, zzgl. Einbindegraben) oder nach verbrauchtem Material (z.B. Folienabdichtung nach Abwicklung von der Rolle).

7. Zahlung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen (insbesondere sofern kein individueller Zahlungsplan nach Baufortschritt schriftlich vereinbart wurde). Bei Neukunden bzw. Aufträgen grösseren Umfangs behalten wir uns eine entsprechende Anzahlung vor.

Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung, auch wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche geltend gemacht wurden, berechtigt.
Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges behält sich die Dieterich GmbH vor, Waren zurückzuverlangen und Schadensersatz auf Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Gleichzeitig wird die Gesamtschuld fällig.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Dieterich GmbH (dies gilt insbesondere auch im Falle eines Verzuges).

9. Gewährleistung

Es werden mit dem jeweiligen Stand der Technik sachgemässe, exakte Ausführungen in der Verarbeitung garantiert. Die Basis für unsere Gewährleistung sind, sofern nicht anders vereinbart, die allgemeinen gültigen gesetzlichen Vorschriften.
Werden Montage- oder Wartungsanweisungen von uns, bzw. bei Handelsware von unserem Vorlieferanten, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Mängelrügen sind unverzüglich nach Übergabe oder nach Beendigung unserer Leistung, spätestens aber nach 8 Tagen schriftlich vorzubringen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mangelhafte Teile werden von uns repariert oder ausgetauscht. Eventuelle De- und/oder Montagekosten sowie entstehende Frachtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird bei einer Reparatur (auch im Garantiefall) kein Fehler festgestellt, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Handelsware gilt die vom Vorlieferanten gegebene Garantie, welche direkt an den Auftraggeber abgetreten wird. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

10. Datenschutz

Die Dieterich GmbH ist berechtigt, Kundendaten der Geschäftsverbindung, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

Kreuzlingen ist ausschliesslich Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine Bedingung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtswirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Dieterich GmbH

Kreuzlingen, August 2016