WHG-Abdichtungen

Abdichtungen zum Grundwasserschutz (WHG § 19)

Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten besondere Regelungen. Eine Abdichtung von Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist überall erforderlich, bei denen Gewässer oder Böden durch freigesetzte/auslaufende Stoffe verunreinigt werden können (Kraftstoffe, Chemikalien, Öle, Lösemittel etc.).

Solche Anlagen müssen durch spezielle Maßnahmen von zertifizierten Fachfirmen von der Umwelt zuverlässig abgeschottet werden. Wir verfügen über die Zertifizierung nach WHG 19 (überwacht vom TÜV Süd) zur Abdichtung von Tanks, Behältern und Becken bzw. in sogenannten LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen und Umschlagen).

Folien für Abdichtungen nach WHG

Bei WHG-Abdichtungen setzen wir auf extrem langlebige (> 40 Jahre) flexible PE Kunststoffabdichtung mit gewebearmierten PE-Folien (TPO) und PEHD-Kunststoffplatten. Das Material hat eine gute Ökobilanz und ist recyclebar.

Im Gegensatz zu Beschichtungen sind bei Abdichtungen mit flexibler PE-Folie die Anforderungen an den Untergrund deutlich geringer. Durch eine unter anderem daraus resultierende relativ kurze Montagedauer sind PE-Folien eine wirtschaftlich interessante Variante – keine Aushärtungs- und Trockenzeiten; minimale Untergrundvorbereitungen; schnelle Montage.

WHG-Abdichtung bei einem Kühlwassertank

WHG-Abdichtungen: Beispiele

Gerne zeigen wir Ihnen von uns durchgeführte Projekte, bei denen WHG-Abdichtungen vorgenommen wurden.